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Jugendordnung

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilungen des SV Wartburgstadt Eisenach e. V. sind alle weiblichen und männlichen jungen Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitarbeiter.

§ 2 Aufgaben


Die Jugend des SV Wartburgstadt Eisenach e. V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet im Rahmen der Satzung, der Geschäftsordnung und der Finanzordnung des Gesamtvereins über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Aufgaben der Sportjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen, sozialen Rechtstaates:

a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b) Organisation und Durchführung eines regelmäßigen Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes
c) Gestaltung und Durchführung von Jugendfreizeiten, Bildungsmaßnahmen, kulturellen und geselligen Veranstaltungen
d) Zusammenarbeit mit Jugendgruppen anderer Vereine
e) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Verein zur Talentfindung, aber auch zur Durchführung von gemeinsamen Sportfesten usw.
f) Gewinnung von Jugendlichen zur Ausbildung als Übungsleiter und Kampfrichter
g) Die Vereinsjugend erkennt die Jugendordnung des Kreissportbundes Eisenach, des Landessportbundes Thüringen und der entsprechenden Fachverbände an und arbeitet eng mit diesen zusammen.

§ 3 Wahlen


Der Jugendwart wird bei der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt und vertritt die Interessen der Vereinsjugend im Vorstand des SV Wartburgstadt Eisenach.

Die Jugend des Vereins wählt während des Vereinsjugendtages einen Jugendsprecher oder eine Jugendsprecherin zur Wahrnehmung ihrer Interessen sowie jeweils einen Beisitzer aus den einzelnen Sektionen. 
Alle Leitungsmitglieder müssen bei ihrer Wahl 14 Jahre alt sein.

Der Vereinsjugendtag findet alle drei Jahre mindestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des Gesamtvereins statt. 
Er wird zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Aushang einberufen.

Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 4 Vereinsjugendleitung

Die Vereinsjugendleitung besteht aus:

  • dem Vereinsjugendwart oder der Vereinsjugendwartin
  • dem Jugendsprecher oder der Jugendsprecherin
  • allen gewählten Beisitzern

§ 5 Stimmrecht

Bei der Wahl des Jugendsprechers und der Beisitzer haben alle Mitglieder des Vereins vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Stimmrecht.

§ 6 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur vom ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell dafür einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

Übergeordnet gilt die Satzung des Gesamtvereins.

Eisenach, den 26.08.2009

Kontakt

SV Wartburgstadt Eisenach e. V.
Alexanderstraße 6
99817 Eisenach

Telefon: +49 3691 889710
Telefax: +49 3691 8884156
E-Mail: infonoSpam@sv-wartburgstadt.de

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr


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