Ehrungsordnung
("Sportverein Wartburgstadt Eisenach e. V." wird im Weiteren mit "SVW" abgekürzt. Die Ehrungsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.)
§ 1 Der SVW verleiht für die Verdienste um die Förderung des Vereins folgende Auszeichnungen:
(1) Ehrengeschenk des SVW,
(2) Ehrenurkunde des SVW,
(3) Ehrenmitglied des SVW,
(4) Ehrenurkunde Förderer des SVW.
§ 2 Ausgezeichnet können werden:
(1) Sektionen des SVW,
(2) Einzelpersonen, die Mitglied im SVW sind, sowie Förderer des SVW.
§ 3 Vorschläge für Ehrungen können
(1) von den Sektionen des SVW,
(2) vom Vorstand des SVW mit Begründung eingereicht werden.
§ 4 Der Vorstand des SVW entscheidet über die Anträge. Die Verleihung ist in würdiger Form und angemessenem Rahmen vorzunehmen. Ehrungsanträge, die abgelehnt werden, müssen mit Begründung an den Antragsteller zurückgesandt werden.
§ 5 Ein Ehrengeschenk kann bei Auszeichnungen bzw. Jubiläumsgeburtstagen vergeben werden.
§ 6 Die Ehrenurkunde kann für langjährige Tätigkeit zur Förderung des SVW verliehen werden.
§ 7 Zum Ehrenmitglied können Persönlichkeiten ernannt werden, die mit außergewöhnlichen Leistungen zur Entwicklung des SVW beigetragen haben.
§ 8 Die Ehrenurkunde "Förderer des Sportverein Wartburgstadt Eisenach e. V." kann für besondere Zuwendungen vergeben werden.
§ 9 Zwischen den einzelnen Ehrungen, für die gleiche Person, sollte ein Zeitraum von Mindestens fünf Jahren liegen.
§ 10 Der Vorstand kann Ehrungen durch Beschluss wieder aberkennen, wenn ihre Träger gegen die Satzung des SVW verstoßen.
§ 11 Die Ehrungsordnung des Sportverein Wartburgstadt Eisenach e. V. tritt am 10. Juli 2008 mit Beschluss des Vorstandes vom 10. Juli 2008 in Kraft.