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Ehrungsordnung

("Sportverein Wartburgstadt Eisenach e. V." wird im Weiteren mit "SVW" abgekürzt. Die Ehrungsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung.)

§ 1 Der SVW verleiht für die Verdienste um die Förderung des Vereins folgende Auszeichnungen:

(1) Ehrengeschenk des SVW,
(2) Ehrenurkunde des SVW,
(3) Ehrenmitglied des SVW,
(4) Ehrenurkunde Förderer des SVW.

§ 2 Ausgezeichnet können werden:

(1) Sektionen des SVW,
(2) Einzelpersonen, die Mitglied im SVW sind, sowie Förderer des SVW.

§ 3 Vorschläge für Ehrungen können

(1) von den Sektionen des SVW,
(2) vom Vorstand des SVW mit Begründung eingereicht werden.


§ 4 Der Vorstand des SVW entscheidet über die Anträge. Die Verleihung ist in würdiger Form und angemessenem Rahmen vorzunehmen. Ehrungsanträge, die abgelehnt werden, müssen mit Begründung an den Antragsteller zurückgesandt werden.

§ 5 Ein Ehrengeschenk kann bei Auszeichnungen bzw. Jubiläumsgeburtstagen vergeben werden.

§ 6 Die Ehrenurkunde kann für langjährige Tätigkeit zur Förderung des SVW verliehen werden.

§ 7 Zum Ehrenmitglied können Persönlichkeiten ernannt werden, die mit außergewöhnlichen Leistungen zur Entwicklung des SVW beigetragen haben.

§ 8 Die Ehrenurkunde "Förderer des Sportverein Wartburgstadt Eisenach e. V." kann für besondere Zuwendungen vergeben werden.

§ 9 Zwischen den einzelnen Ehrungen, für die gleiche Person, sollte ein Zeitraum von Mindestens fünf Jahren liegen.

§ 10 Der Vorstand kann Ehrungen durch Beschluss wieder aberkennen, wenn ihre Träger gegen die Satzung des SVW verstoßen.

§ 11 Die Ehrungsordnung des Sportverein Wartburgstadt Eisenach e. V. tritt am 10. Juli 2008 mit Beschluss des Vorstandes vom 10. Juli 2008 in Kraft.

Kontakt

SV Wartburgstadt Eisenach e. V.
Alexanderstraße 6
99817 Eisenach

Telefon: +49 3691 889710
Telefax: +49 3691 8884156
E-Mail: infonoSpam@sv-wartburgstadt.de

Öffnungszeiten

Montag: 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:30 Uhr


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